Manchmal gibt es einen wichtigen Grund oder einen familiären Anlass, bei dem Ihr Kind für einen Tag nicht am Unterricht teilnehmen kann. In solchen Fällen können Sie eine Unterrichtsbefreiung beantragen.
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem gewünschten Befreiungstag. Der Antrag muss der Klassenleitung vorgelegt werden. So bleibt genügend Zeit, den Antrag zu prüfen und über die Befreiung zu entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterrichtsbefreiung nur aus einem wichtigen Grund möglich ist. Eine Befreiung vom Unterricht sollte daher die Ausnahme bleiben.
Für die Antragstellung können Sie das entsprechende Formular "Antrag auf Beurlaubung" herunterladen und ausgefüllt bei der Schule einreichen. Sollten Sie keinen Drucker haben, können Sie das Formular auch komplett handschriftlich einreichen.
Rechtsgrundlage ist § 43 Absatz 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW).


