Navigationspfad
Uncategorised
Beratungsstellen des BZ sind folgende Förderschulen
- Clarenbach-Schule Soest (Förderschwerpunkt Lernen, LE)
- Peter-Härtling-Schule Werl-Sönnern (Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, ESE)
- Jacob-Grimm-Schule Soest (Förderschwerpunkt Sprache, SQ)
Alle Kindergärten und Schulen der Primar- und Sekundarstufe I aus folgenden Städten und Gemeinden können sich ans Beratungszentrum der Clarenbachschule wenden:
- Bad Sassendorf
- Ense
- Lippetal
- Möhnesee
- Soest
- Welver
- Werl
- Wickede
Unser Ziel als Beratungszentrum
Das Beratungszentrum (BZ) versteht sich als ein Angebot für kooperative Beratung dreier Förderschulen mit den sonderpädagogischen Schwerpunkten im Lern- und Entwicklungsbereich (Lernen, Verhalten, Sprache). Ziel ist es, so früh wie möglich Kinder mit Verdacht auf Entwicklungsstörungen zu erfassen und ihnen gemeinsam mit mehreren Fachleuten präventiv und diagnostisch in einem festgelegten Beratungsangebot zu helfen.
Ablaufskizze eines Beratungsprozesses
- Der Rat suchende Kindergarten bzw. die Rat suchende Schule meldet einer der drei Schulen ihr Anliegen. Die Rat suchende Schule erhebt hierfür vorher anamnestische Daten im Anmeldebogen und beschreibt gleichzeitig stichwortartig die Problemstellung im Diagnosebogen. Formulare befinden sich z. B. auf der Homepage der Clarenbachschule und auch auf den Homepages der drei Förderschulen des BZ) zum Download. Dazu gehören auch Elterninfo, Schweigepflichtentbindung, Diagnosebogen Prim/Sek.I , Protokollbogen sowie ein Flyer. Die Unterlagen senden Sie an die jeweilige Förderschule mit dem vermuteten Förderschwerpunkt für das Kind.
- Die Kontaktaufnahme zum Rat suchenden Kindergarten bzw. zur Rat suchenden Schule erfolgt nach Eingang des Anmeldebogens. Danach wird eine/ein SonderpädagogIn aus den drei Förderschulen LE, SQ oder ESE mit der Beratung beauftragt und Sie vereinbaren einen Beratunsgtermin.
- Die Beratung erstreckt sich auf Gespräche/Hospitationen/Kollegialer Beratung der Regelschullehrkraft und Vereinbarung von Maßnahmen. Verlauf und Ergebnisse werden im Beratungsprotokollbogen (Formular) festgehalten.
- Schulische und außerschulische Maßnahmen werden vereinbart und deren Erfolge oder Misserfolge an die Beratenden zurückgemeldet. Dieser Prozess kann in Einzelfällen auch mehrmals durchlaufen werden. Insgesamt sollte der Beratungsumfang von 4 Stunden nicht überschritten werden.
- Eltern und Erziehungsberechtigte sind von Beginn an über die Beratung in Kenntnis zu setzen und möglichst in Gesprächen mit einzubeziehen. Sie werden weiter hinzugezogen, wenn Tests durchgeführt und/oder außerschulische Hilfemaßnahmen installiert werden müssen (siehe Formulare: „Elterninformation“ und ggf. „Freistellung von der Schweigepflicht“)
- Ergebnis der Beratung kann auch die Einleitung eines sonderpädagogischen Gutachtens nach AO-SF sein.
FORMULARE zum BERATUNGSPROZESS
- Anmeldebogen (clarenbachschule.de)
- Kurzprotokoll (clarenbachschule.de)
- Diagnosebogen zum vermuteten Förderbedarf (Primarstufe) (clarenbachschule.de)
- Diagnosebogen zum vermuteten Förderbedarf (Sekundarstufe) (clarenbachschule.de)
- Elterninformation zur Beratung (clarenbachschule.de)
- Schweigepflichtentbindung (clarenbachschule.de)
Weitere Eckpunkte des Beratungsangebotes:
- Grundschulen, Kindergärten und weiterführende Schulen sollten möglichst frühzeitig melden (Prävention).
- Einbeziehung standardisierter Testverfahren nur mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten, wenn dies nicht im Rahmen eines Gutachtens geschieht (siehe Formblatt).
- Hospitationsangebote für Lehrkräfte der Grundschulen, Kindergärten und weiterführenden Schulen an den Förderschulen.
- Fortbildungsangebote der Förderschulen zu speziellen Themengebieten (z.B. Umgang mit schwierigen Schülern; Autismus; ADHS; Sprachstörungen; Wahrnehmung und Lernen) in Konferenzen oder an pädagogischen Tagen der Regelschule.


